Gemeinderatssitzung
vom
Mittwoch, den 14. Mai 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
Nach dem bekunden des neuen 1. Bürgermeisters möchte dieser die
nicht öffentlichen GR-Sitzungen in Zukunft erst im Anschluss an die
öffentlichen GR-Sitzungen abhalten.
Dies finden sehr gut, da schon vor Jahren ein diesbezüglicher
Antrag von der UWG gestellt wurde. Zuhörer müssen nun nicht mehr vor
verschlossenen Türen warten und auch das Gremium ist zwischen den Sitzungen
nicht mehr unter Zeitdruck.
II. Öffentliche
GR-Sitzung:
Beginn: ca. 19.00 Uhr
1. Vereidigung des 1. Bürgermeisters
Sachverhalt:
Den Eid des 1. Bürgermeisters nahm nach
Art. 27 Abs. 3 Satz 1 KWBG das älteste
anwesende Gemeinderatsmitglied Herr Norbert
Reger ab.
Die Eidesformel lautete:
„Ich schwöre Treue dem
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der
Verfassung des
Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte
Erfüllung meiner
Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Der 1. Bürgermeister
legte diesen Eid ab.
2. Vereidigung der neuen Gemeinderatsmitglieder
Sachverhalt:
Grundsätzlich sind alle
Gemeinderatsmitglieder nach Art. 31 Abs. 4 Satz 1 GO in der
ersten, nach Ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen
Gemeinderatssitzung in
feierlicher Form zu vereidigen.
Den Eid nimmt nach Art. 31 Abs. 4 Satz 5 GO
der 1. Bürgermeister ab.
Die Eidesleistung entfällt nach Art. 31
Abs. 4 Satz 6 GO für die
Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an
ihre Amtszeit wieder zum
Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde
gewählt wurden.
Somit waren folgende Gemeinderatsmitglieder
zu vereidigen:
Alexander Hecht, Norbert Saar, Markus
Hecht, Siegfried Sirtl
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der
Verfassung des
Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein
und meine Amtspflichten
gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der
Selbstverwaltung zu wahren
und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott
helfe.“
Die neu
gewählten Gemeinderatsmitglieder legten diesen Eid ab.
3. Geschäftsordnungsbeschluss über die Wahl eines evtl. 3.
Bürgermeisters
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat einen Beschluss zu
fassen, inwieweit ein 3. Bürgermeister
bestellt wird.
In der bisherigen Regelung) wurde der 1.
Bürgermeister nach
§ 16 GeschO-Pullenreuth vom 2. Bürgermeister
vertreten und bei dessen
Verhinderung vom 3. Bürgermeister.
Die
Fraktion der UWG und der SPD Gemeinderat Josef Franz sprachen sich dafür
aus, dass wir künftig gerne auf einen
dritten Bürgermeister verzichten könnten da
dieser auf Nachfrage hin eh nur ca. drei –
vier Termine im Jahr wahrnehmen
musste.
Gegen diese Ansicht sprach natürlich die
geringe Aufwandsentschädigung
von nur 40,- Euro monatlich.
Beschluss: 9: 4
(die GR der UWG und GR Josef Franz stimmten gegen diesen
Beschlussvorschlag).
Der
Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Wahl eines 3. Bürgermeisters.
4. Wahl des 2.
Bürgermeisters
Sachverhalt:
Der Gemeinderat wählt nach Art. 35 Abs. 1
Satz 1 GO aus seiner Mitte für die Dauer
der Wahlzeit mindestens einen weiteren Bürgermeister;
d. h., dass der
2. Bürgermeister gewählt werden muss.
Für die Abstimmungshandlung wurde eine
Wahlkabine im Sitzungssaal
bereitgestellt.
Vorgeschlagen wurde durch GR Reger Norbert
die GRtin Gabriele Hawranek.
Es
wurden keine weiteren Vorschläge gemacht.
Ergebnis: 13:0
Die geheime Wahl ergab
bei 13 gültig abgegebenen Stimmen, 13 Stimmen für die
vorgeschlagene bisherige
2. Bürgermeisterin Gabriele Hawranek.
Frau Hawranek nahm die
Wahl an und ist somit weitere sechs Jahre 2.
Bürgermeisterin der
Gemeinde Pullenreuth.
5. Vereidigung des 2.
Bürgermeisters
Sachverhalt:
Die Vereidigung des 2. Bürgermeisters ist
auch dann erforderlich, wenn ein
Gemeinderatsmitglied erstmals zum weiteren
Bürgermeister gewählt wird, obwohl
es schon als Gemeinderatsmitglied vereidigt
worden ist.
Die Eidesleistung entfällt nach Art. 27
Abs. 4 des Gesetzes über Kommunale
Wahlbeamte – KWBG-, wenn der Beamte im
Anschluss an seine Amtszeit wieder in
ein Amt beim gleichen Dienstherrn gewählt
wird.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der
Verfassung des
Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte
Erfüllung meiner
Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Da Frau Hawranek
bereits während der letzten Wahlperiode 2. Bürgermeisterin war
brauchte sie diesen
Eid nicht abzulegen.
6. Wahl des 3.
Bürgermeisters
Sachverhalt:
Der
Gemeinderat wählt nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO aus seiner Mitte für die Dauer
der Wahlzeit mindestens einen weiteren Bürgermeister;
d. h., dass der
3. Bürgermeister gewählt werden muss.
Für die Abstimmungshandlung wurde eine
Wahlkabine im Sitzungssaal
bereitgestellt.
Vorgeschlagen wurde durch GR- Stefan
Pannerer der bisherige 3. Bgm.
Herr Bauer Robert.
Es wurden keine weiteren Vorschläge
gemacht.
Ergebnis: 9:4
(die GR der UWG und GR Josef Franz stimmten gegen diesen
Vorschlag)
Die geheime Wahl ergab
bei 13 gültig abgegebenen Stimmen, 9 Stimmen für und
4 Stimmen gegen den
vorgeschlagenen bisherigen 3. Bgm. Herr Robert Bauer.
Herr Bauer nahm die Wahl
an und ist somit weitere sechs Jahre
3. Bürgermeister der
Gemeinde Pullenreuth.
7. Vereidigung
des 3. Bürgermeisters
Sachverhalt:
Die Vereidigung des 3. Bürgermeisters ist
auch dann erforderlich, wenn ein
Gemeinderatsmitglied erstmals zum weiteren
Bürgermeister gewählt wird, obwohl
es schon als Gemeinderatsmitglied vereidigt
worden ist.
Die Eidesleistung entfällt nach Art. 27
Abs. 4 des Gesetzes über Kommunale
Wahlbeamte – KWBG-, wenn der Beamte im
Anschluss an seine Amtszeit wieder in
ein Amt beim gleichen Dienstherrn gewählt
wird.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der
Verfassung des
Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte
Erfüllung meiner
Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Da Herr Bauer Robert
bereits während der letzten Wahlperiode 2. Bürgermeisterin
war brauchte er diesen
Eid nicht abzulegen.
8.
Geschäftsordnungsbeschluss über die weiteren Vertreter des Bürgermeisters
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat einen Beschluss zu
fassen, inwieweit ein oder mehrere weitere
Vertreter im Falle der gleichzeitigen
Verhinderung der Bürgermeister bestellt
werden.
In der bisherigen Regelung (§ 16
GeschO-Brand) wurde der 1. Bürgermeister vom
2. Bürgermeister und bei dessen
Verhinderung vom 3. Bürgermeister vertreten. Bei
einer gleichzeitigen Verhinderung von 1. 2.
und 3. Bürgermeister, wurde der
1. Bürgermeister vom Dienstältesten
Gemeinderatsmitglied vertreten.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein, oder
mehrere Gemeinderatsmitglieder, im Falle
der Verhinderung
von 1. 2. und 3. Bürgermeister, namentlich zu benennen.
Beschluss: 13: 0
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt: Für
den Fall gleichzeitiger Verhinderung
der Bürgermeister bestimmt der Gemeinderat
das Dienstälteste
Gemeinderatsmitglied mit der Vertretung.
9.
Geschäftsordnungsbeschluss über die einstweilige Geltung der Regelungen der
bisherigen Geschäftsordnung.
Sachverhalt:
Es wurde jüngst bei einem Seminar an der
Fachhochschule in Hof angeraten, aus
Gründen der Klarheit möglichst per
Beschluss – und nicht nur stillschweigend – die
Weitergeltung der bisherigen
Geschäftsordnung bis zum Erlass der neuen
festzulegen.
Beschluss: 13: 0
Die bisherige Geschäftsordnung des
Gemeinderates Pullenreuth gilt – außer für die
Ausschüsse und vorbehaltlich der in dieser
Sitzung gefassten Beschlüsse- bis zum
Erlass der neuen Geschäftsordnung weiter.
Ein Neuvorschlag der Geschäftsordnung des
Gemeinderates der Gemeinde
Pullenreuth ist in der nächsten GR-Sitzung
am 27.05.2014 auf der Tagesordnung.
10.
Geschäftsordnungsbeschluss über die Besetzung
- der gemeindlichen Ausschüsse
- der Gemeinschaftsversammlung der
VG-Neusorg
- der Schulverbandsversammlung des
Schulverbandes der Grundschule
Fichtelnaabtal
- der Schulverbandsversammlung des
Schulverbandes der Mittelschule
Fichtelnaabtal
- der Zweckverbandsversammlung des
Zweckverbandes für die Unterhaltung der
Gewässer III. Ordnung
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth musste sich
entscheiden, nach welchem Verfahren er
die
Ausschüsse berechnet haben will. Dieses Verfahren wird in die
Geschäftsordnung aufgenommen.
In der Anlage befanden sich eine
Gegenüberstellung der Berechnung nach d`Hondt
und Hare Niemeyer.
Die Mustergeschäftsordnung des BayGT sieht
das Verfahren nach Hare/Niemeyer
vor.
Es ist auch möglich, statt eines
Losentscheids im Falle der gleichen
Verteilungsziffer auf das Stimmenergebnis
der Kommunalwahl zurückzugreifen.
Demnach erhält diejenige Gruppierung den
Vorzug, die bei der Wahl absolut die
meisten Stimmen erhielt.
Außerdem muss er festlegen, mit wie vielen
Mitgliedern er die verschiedenen
gemeindlichen Ausschüsse besetzen will.
Bei den Verbänden (außer der
VGem-Versammlung) ist regelmäßig der
1. Bürgermeister sog. geborenes Mitglied
(nur mit seinem Einverständnis kann er
durch eine andere Person in der
Verbandsversammlung ergänzt werden; was aber
schon aus
Verwaltungspraktikabilitätsgründen wenig sinnvoll sein wird).
Die sog. gekorenen (= zu wählenden)
Mitglieder in einer Verbandsversammlung
müssen dagegen nicht einmal Mitglied des
Gemeinderates sein.
Besetzung der
Gemeinschaftsversammlung
Die Besetzung der Gemeinschaftsversammlung
durch Mitglieder aus dem
Gemeinderat Pullenreuth hat ebenfalls nach
dem in der Geschäftsordnung
ausgewählten Verfahren zu erfolgen.
Wie bei der Besetzung der gemeindlichen
Ausschüsse ist auch bei der Besetzung
der Gemeinschaftsversammlung der
Gemeinderat an die Vorschläge der jeweiligen
Parteien oder Wählergruppen gebunden. Die
Gemeinde Pullenreuth hat gemäß
Art. 6 Abs. 2 VGemO neben dem 1.
Bürgermeister 2 Mitglieder in die
Gemeinschaftsversammlung zu entsenden.
Die weiteren Bürgermeister vertreten den 1.
Bürgermeister (geborene Stellvertreter).
Besetzung der
Schulverbandsversammlung der Schulverbände Grundschule und
Mittelschule Fichtelnaabtal
Die Schulverbandsversammlung besteht aus
dem 1. Bürgermeister (geborenes
Mitglied) der am Schulverband beteiligten
Gemeinde. Bei Gemeinden, aus denen
mehr als 50 Schüler die Verbandsschule
besuchen, wird ein zusätzlicher Vertreter
als weiteres Mitglied vom Gemeinderat bestellt.
Dies erfolgt durch
Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates. Der
Gemeinderat ist hier an keinen
Parteienproporz gebunden. Die Besetzung
muss jährlich zum Stichtag (01.10.)
überprüft werden. Sofern überzählige
Mitglieder in der Schulverbandsversammlung
sind, müssen diese vom Gemeinderat abberufen
werden. (Art. 9 Abs. 3 und 4
BaySchFG). Derzeit sind 51 Schüler aus der
Gemeinde Pullenreuth im
Grundschulverband zu verzeichnen. Damit
steht der Gemeinde hier neben dem
Bürgermeister ein weiteres Mitglied zu
(beim Mittelschulverband hingegen wegen zu
geringer Schülerzahl nicht).
Besetzung des
Zweckverbandes für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung
In den Zweckverband ist nur der 1.
Bürgermeister als geborenes Mitglied zu
entsenden. So schreibt es die aktuelle
Verbandssatzung vor.
Beschluss 1: 13:0
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt, dass die Ausschüsse; Bau- und
Umwelt,
Haupt- und Finanz sowie der
Rechnungsprüfungsausschuss künftig aus fünf
Mitgliedern bestehen werden.
Beschluss 2: 13:0
Der Gemeinderat
Pullenreuth beschließt, dass für die Berechnung der Sitzverteilung
für die genannten
Ausschüsse das Hare/Niemeier Verfahren angewendet wird.
Zusammenfassender Beschluss 3:
12: 1 (GR Stefan Plannerer stimmte
gegen
den Beschlussvorschlag)
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt für
die Berechnung der Sitzverteilung in
den Ausschüssen das Hare/Niemeier-Verfahren.
Bei der gleichen Verteilungsziffer
wird auf die Stimmenanzahl der Gruppierung
bei der Kommunalwahl
zurückgegriffen.
Der Bau- und Umweltausschuss besteht aus fünf
Mitgliedern.
Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus
fünf Mitgliedern.
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus fünf
Mitgliedern.
11. Besetzung: - der
Gemeinschaftsversammlung der VG-Neusorg;
- der Schulverbandsversammlung des
Schulverbandes der;
Grundschule
Fichtelnaabtal
- der Schulverbandsversammlung des
Schulverbandes der;
Mittelschule
Fichtelnaabtal
Sachverhalt:
Bei der Besetzung der Ausschüsse und
Verbandsversammlungen war zu beachten,
dass für die Mitglieder auch Vertreter zu
benennen sind. Diese können einzeln für
jedes Mitglied benannt werden, oder in
einer festgelegten Reihenfolge für jede
Gruppierung (so empfiehlt es auch die
Verwaltung). Das hat den Vorteil, dass der
erste Vertreter wahrscheinlich öfters zum
Zuge kommt und sich mit der Materie
besser auskennt.
Besetzung der
Gemeinschaftsversammlung
Die Besetzung der Gemeinschaftsversammlung
durch Mitglieder aus dem
Gemeinderat Pullenreuth hat nach dem
ausgewählten Verfahren (vorheriger
Beschluss) zu erfolgen. Es ist bei der
Besetzung der Gemeinschaftsversammlung
der Gemeinderat an die Vorschläge der
jeweiligen Parteien oder Wählergruppen
gebunden. Die Gemeinde Pullenreuth hat
gemäß Art. 6 Abs. 2 VGemO neben dem
1. Bürgermeister 2 Mitglieder in die
Gemeinschaftsversammlung zu entsenden. Die
weiteren Bürgermeister vertreten den 1.
Bürgermeister (geborene Stellvertreter).
Besetzung der
Schulverbandsversammlung der Schulverbände Grundschule und
Mittelschule
Fichtelnaabtal
Die Besetzung des Grundschulverbandes mit
einem weiteren Mitglied neben dem 1.
Bürgermeister erfolgt durch
Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates. Der
Gemeinderat ist hier an keinen
Parteienproporz gebunden.
Beschluss: 13:0
Der
Gemeinderat beschließt die Bestellung von folgenden Mitgliedern in folgende
Verbände:
Gemeinschaftsversammlung:
Mitglied der CSU: GR Robert Bauer,
Stellvertreter: GR Norbert Saar
Mitglied der UWG: GR Stephan Heindl
Stellvertreter: GR Hecht Markus
Schulverband Grundschule
Mitglied der Gemeinde Pullenreuth: GR
Hecht Markus,
Stellvertreterin: GRtin
Christa Bayer
12. Neubestellung/Wiederbestellung des Eheschließungs-
Standesbeamten
Sachverhalt:
Die Bestellung von Bürgermeistern, deren
Aufgabenbereich auf die Vornahme von
Eheschließungen beschränkt ist, erlischt
spätestens mit Ablauf der Amtszeit, also
nach Ablauf der Wahlperiode. Das bedeutet,
dass für die zu
Eheschließungsstandesbeamten bestellten Bürgermeister
mit Ablauf des 30.04.2014
die Bestellung erlischt.
Der GR beschließt, wer zum
Eheschließungsstandesbeamten ernannt werden soll.
In der Regel ist dies der 1. Bürgermeister.
Darüber hinaus werden die
Eheschließungsstandesbeamten zusätzlich von
der Verwaltungsgemeinschaft
Neusorg bestellt. Dies erfolgt in der
ersten Sitzung der Gemeinschaftsversammlung.
Beschluss:
13: 0
Herr 1. Bürgermeister Hubert Kraus wird zum
Eheschließungsstandesbeamten der
Gemeinde Pullenreuth bestellt und für die
Gemeinschaftsversammlung
vorgeschlagen.
13. Informationen
Der Bgm. Informierte
darüber, dass er künftig täglich von 8.00 – 10.00 Uhr und
Mittwochs von 14.00 –
16.00 Uhr im Rathaus anzutreffen sein wird.
Erreichbar ist er auch
über die bisherige Handy Nummer des 1. Bürgermeisters.
14. Anfragen
- GR Stephan Heindl fragte nach, ob sich in der
Sache Dorferneuerung Trevesen
etwas bewegt. Er habe seit langer Zeit immer
wieder ohne Erfolg versucht die für
uns zuständige Frau Huberta Bock am ALE,
in Tirschenreuth zu erreichen.
Bgm. Kraus konnte diese Erfahrung bestätigen
da es Ihm und der Verwaltung
genauso erging und Frau Bock einfach
nicht erreichbar war. Die Gemeinde müsse
nun einen Antrag auf Dorferneuerung
stellen. Man werde dies auch nicht aus den
Augen verlieren.
- GR
Stephan Heindl machte nun den Versuch einen weiteren Antrag mündlich und
unbürokratisch
zu stellen. Dies war in der Vergangenheit auf Grund der Sturheit
des ehemaligen Bgm. Pirner nicht möglich.
So beantragte Heindl, nachdem sich
Anwohner in diesem Bereich bereits an
GR Hans Wopperer und an Ihm gewendet
hatten, eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für
Trevesen, Ortseinwärts von
Kautzenhof her kommend.
Bgm. Kraus sicherte eine unkomplizierte
Behandlung diese Antrages zu. Er werde
sich umgehend darum kümmern.
GR Stephan Heindl bedankte sich bei Bgm.
Kraus dafür, dass der Pressevertreter
künftig die Sitzungsvorlagen schon
während der Beratung der
Tagesordnungspunkte vorliegen hat. Diese erleichtere
dessen Arbeit enorm.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau König Kathrin (Schriftführer)
Herr
Stefan Roth (VG-Geschätsstellenleiter)
Herr Pichlmaier vom
Büro Corwese GmbH, Seefeld
(in der
nicht öffentlichen Sitzung zu TOP 1)
Presse: Herr Völkl aus
Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und
den
„Neuen Tag)
Zuhörer: Frau Kraus Silvia und
Tochter Hannah, Pullenreuth
Herr Spörrer Johann, Pullenreuth
Herr Gärtner Dietmar und Frau
Christine, Pullenreuth
Frau Ritter Irene, Pullenreuth
Herr Nickl Egid, Pullenreuth
Herr Scherm Achim, Lochau
Herr Schlicht Wolfgang, Lochau
Herr Kellner Siegfried, Pullenreuth
Herr Spörrer Christian, Pullenreuth
Herr Bayerl Martin, Pullenreuth
Herr Spörrer Alexander, Pullenreuth
u.a.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung: Beginn: Im
Anschluss an die öffentliche GR-Sitzung
In diesem Zusammenhang
möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern) verweisen:
„ Die in
nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit
bekannt zu geben,
sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“
Mit dem TOP 5 wurde
durch den Gemeinderat für die TOP 1 und
TOP 4 ordentlich
der Wegfall der Gründe
für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
1. Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum
Breitbandausbau in der
Gemeinde Pullenreuth
im Rahmne der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen;
Hier
Erschließungsgebiet „Schindellohe – Pullenreuth – Lochau – Trevesen“
Sachverhalt:
Die Gemeinde Pullenreuth hat mit
Bekanntmachung vom 07.01.2014 auf der Online-
Plattform www.schnelles-internet.bayern.de
zur Abgabe von Teilnahmeanträgen im
Auswahlverfahren zur Suche eines
Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines
NGA-Netzes im Erschließungsgebiet
„Schindellohe-Pullenreuth-Lochau-Trevesen“
aufgefordert.
Nach Auswertung der form- und fristgerecht
eingereichten Teilnahmeanträge
wurden folgende Anbieter zur Angebotsabgabe
bis 24.03.2014 – 12.00 Uhr
aufgefordert:
- Deutsche Telekom, Nürnberg
- p² systems GmbH, Kinding
- amplus AG, Teisnach
Zur Öffnung der Angebote am 24.03.2014 –
12.00 Uhr – Rathaus Neusorg
(Sitzungssaal) lagen folgende 2 Angebote
vor:
- Deutsche Telekom, Nürnberg
- amplus AG, Teisnach
Es ergab sich folgende ungeprüfte
Bieterreihenfolge:
1. Deutsche Telekom, Nürnberg
2. amplus AG, Teisnach
Die abschließende gutachterliche Bewertung
wurde von Herr Pichlmaier vom Büro
Corwese GmbH, Seefeld in der
Gemeinderatssitzung vortragen.
Im Haushalt 2014 der Gemeinde Pullenreuth
sind hierfür Kosten eingeplant.
Durch die Einplanung dieser Mittel im
Haushalt 2014 und dem
Ausschreibungsergebnis ist die Durchführung
der Maßnahme finanziell
gewährleistet.
Sie vermissen an dieser Stelle sicherlich
die genauen Zahlen über Angebot und
Förderung sowie den Eigenanteil der
Gemeinde. Hierzu wurden wir vom
zuständigen Sachbearbeiter Herrn Achim
Scherm gebeten diese noch nicht zu
veröffentlichen da es besser wäre dazu erst
noch die benötigte Zustimmung der
Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der formellen
Zustimmung der
Bewilligungsbehörde der Regierung der
Oberpfalz abzuwarten. Wir versichern ihnen
dies zu gegebener Zeit nachzuholen.
Auf Nachfrage teilte Herr Achim Scherm mit,
dass durchaus mit einen Baubeginn in
etwa 5 – 6 Monaten gerechnet werden könne,
vorausgesetzt die zuständigen
Bewilligungsbehörden stimmen dem Antrag auf
Förderung zu. Der Gemeinderat und
der Sachbearbeiter der VG Herr Achim Scherm
Pullenreuth geht davon aus.
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die
Durchführung der Maßnahme
„Breitbandausbau in der Gemeinde
Pullenreuth im Rahmen der Richtlinie zur
Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen
im Erschließungsgebiet
“Schindellohe-Pullenreuth-Lochau-Trevesen.“
Auf der Grundlage der gutachterlichen
Bewertung des Büros Corwese GmbH,
Seefeld vom MM2014 wird das Angebot der
Telekom Deutschland GmbH, Nürnberg
vom 10.03.2014 zum Ausbau ausgewählt.
Es wird beabsichtigt mit der Telekom
Deutschland GmbH, Nürnberg einen
Kooperationsvertrag abzuschließen.
Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der
Bundesnetzagentur zum
Kooperationsvertrag und der formellen
Zustimmung der Bewilligungsbehörde
(Regierung der Oberpfalz).
4. Wasserversorgung
Pullenreuth; Neubau eines Druckunterbrecherschachtes im
Ortsteil Neuhof;
Hier: Kostengegenüberstellung und
Auftragsvergabe
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in
seiner nichtöffentlichen Sitzung am
08.04.2014 folgenden Beschluss:
„Das Ing.-Büro Bau-Technik König, Neusorg
wird beauftragt, mit der Fa.
Etertup/Hawle Kontakt aufzunehmen um zu
erfragen, ob das vorliegende Angebot
mit den beinhalteten Preisen noch
aufrechterhalten wird. Falls dies der Fall ist, soll
mit der Fa. Betonteile Wolf, Neusorg verhandelt
werden, ob auf den ergangenen
Auftrag
ohne Entschädigung verzichtet wird.“
Auf ein beiliegendes Schreiben des Büros
Bau-Technik-König, Neusorg vom
25.04.2014 wurde verwiesen.
Nach Rücksprache mit Herrn Fraunholz von
der Firma Wolf GmbH, Neusorg würden
bei einer Stornierung des Auftrages für den
Betonschacht keine Aufwands- bzw.
Entschädigungskosten anfallen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth hebt die
Auftragsvergabe für einen
Druckunterbrecherschacht in Neuhof
(Betonschacht) an die Firma Wolf GmbH,
Neusorg zum geprüften Angebotspreis von
10.495,80 € (brutto) auf.
Die Errichtung des Druckunterbrecherschachtes
(Kunststoffschacht HD-PE) wird an
die Firma Hawle Armaturen GmbH, 83395
Freilassing zum geprüften Angebotspreis
von 29.702,40 € (brutto) vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die zu
erwartenden Mehrkosten in einem
1. Nachtragshaushalt 2014 zu veranschlagen.