Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Mittwoch, den 14. Mai 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

Nach dem bekunden des neuen 1. Bürgermeisters möchte dieser die nicht öffentlichen GR-Sitzungen in Zukunft erst im Anschluss an die öffentlichen GR-Sitzungen abhalten.

Dies finden sehr gut, da schon vor Jahren ein diesbezüglicher Antrag von der UWG gestellt wurde. Zuhörer müssen nun nicht mehr vor verschlossenen Türen warten und auch das Gremium ist zwischen den Sitzungen nicht mehr unter Zeitdruck. 

 

 

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 19.00 Uhr         

 

       

1. Vereidigung des 1. Bürgermeisters

 

    Sachverhalt:

 

    Den Eid des 1. Bürgermeisters nahm nach Art. 27 Abs. 3 Satz 1 KWBG das älteste

    anwesende Gemeinderatsmitglied Herr Norbert Reger ab.

   

    Die Eidesformel lautete:

 

    „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der

    Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte

    Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

 

    Der 1. Bürgermeister legte diesen Eid ab.

       

   

2. Vereidigung der neuen Gemeinderatsmitglieder

 

    Sachverhalt:

 

    Grundsätzlich sind alle Gemeinderatsmitglieder nach Art. 31 Abs. 4 Satz 1 GO in der

    ersten, nach Ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung in

    feierlicher Form zu vereidigen.

    Den Eid nimmt nach Art. 31 Abs. 4 Satz 5 GO der 1. Bürgermeister ab.

    Die Eidesleistung entfällt nach Art. 31 Abs. 4 Satz 6 GO für die

    Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum

    Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.

 

    Somit waren folgende Gemeinderatsmitglieder zu vereidigen:

 

     Alexander Hecht, Norbert Saar, Markus Hecht, Siegfried Sirtl

 

    Die Eidesformel lautet:

 

    „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der

    Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein

    und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der

    Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott

    helfe.“

 

Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder legten diesen Eid ab.

 

 

3. Geschäftsordnungsbeschluss über die Wahl eines evtl. 3. Bürgermeisters

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat hat einen Beschluss zu fassen, inwieweit ein 3. Bürgermeister

    bestellt wird.

    In der bisherigen Regelung) wurde der 1. Bürgermeister nach

    § 16 GeschO-Pullenreuth vom 2. Bürgermeister vertreten und bei dessen

    Verhinderung vom 3. Bürgermeister.

 

    Die Fraktion der UWG und der SPD Gemeinderat Josef Franz sprachen sich dafür

    aus, dass wir künftig gerne auf einen dritten Bürgermeister verzichten könnten da

    dieser auf Nachfrage hin eh nur ca. drei – vier Termine im Jahr wahrnehmen

    musste.

    Gegen diese Ansicht sprach natürlich die geringe Aufwandsentschädigung

    von nur 40,- Euro monatlich.

 

    Beschluss:    9: 4   (die GR der UWG und GR Josef Franz stimmten gegen diesen

                                     Beschlussvorschlag).   

 

Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Wahl eines 3. Bürgermeisters.                 

 

 

4. Wahl des 2. Bürgermeisters

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat wählt nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO aus seiner Mitte für die Dauer

    der Wahlzeit mindestens einen weiteren Bürgermeister; d. h., dass der

    2. Bürgermeister gewählt werden muss.

   

    Für die Abstimmungshandlung wurde eine Wahlkabine im Sitzungssaal  

    bereitgestellt.

 

    Vorgeschlagen wurde durch GR Reger Norbert die GRtin Gabriele Hawranek.

    Es wurden keine weiteren Vorschläge gemacht.

 

    Ergebnis:    13:0

 

    Die geheime Wahl ergab bei 13 gültig abgegebenen Stimmen, 13 Stimmen für die

    vorgeschlagene bisherige 2. Bürgermeisterin Gabriele Hawranek.

 

    Frau Hawranek nahm die Wahl an und ist somit weitere sechs Jahre 2.   

    Bürgermeisterin der Gemeinde Pullenreuth.

 

 

5. Vereidigung des 2. Bürgermeisters

 

    Sachverhalt:

 

    Die Vereidigung des 2. Bürgermeisters ist auch dann erforderlich, wenn ein

    Gemeinderatsmitglied erstmals zum weiteren Bürgermeister gewählt wird, obwohl

    es schon als Gemeinderatsmitglied vereidigt worden ist.

 

    Die Eidesleistung entfällt nach Art. 27 Abs. 4 des Gesetzes über Kommunale

    Wahlbeamte – KWBG-, wenn der Beamte im Anschluss an seine Amtszeit wieder in

    ein Amt beim gleichen Dienstherrn gewählt wird.

 

    Die Eidesformel lautet:

 

    „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der

    Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte

    Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“  

 

    Da Frau Hawranek bereits während der letzten Wahlperiode 2. Bürgermeisterin war

    brauchte sie diesen Eid nicht abzulegen.

 

 

6. Wahl des 3. Bürgermeisters

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat wählt nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO aus seiner Mitte für die Dauer

    der Wahlzeit mindestens einen weiteren Bürgermeister; d. h., dass der

    3. Bürgermeister gewählt werden muss.

   

    Für die Abstimmungshandlung wurde eine Wahlkabine im Sitzungssaal  

    bereitgestellt.

 

    Vorgeschlagen wurde durch GR- Stefan Pannerer der bisherige 3. Bgm.

    Herr Bauer Robert.

    Es wurden keine weiteren Vorschläge gemacht.

 

    Ergebnis:      9:4    (die GR der UWG und GR Josef Franz stimmten gegen diesen  

                                     Vorschlag)

 

    Die geheime Wahl ergab bei 13 gültig abgegebenen Stimmen, 9 Stimmen für und

    4 Stimmen gegen den vorgeschlagenen bisherigen 3. Bgm. Herr Robert Bauer.

 

    Herr Bauer nahm die Wahl an und ist somit weitere sechs Jahre

    3. Bürgermeister der Gemeinde Pullenreuth.

 

 

7. Vereidigung des 3. Bürgermeisters

 

    Sachverhalt:

 

    Die Vereidigung des 3. Bürgermeisters ist auch dann erforderlich, wenn ein

    Gemeinderatsmitglied erstmals zum weiteren Bürgermeister gewählt wird, obwohl

    es schon als Gemeinderatsmitglied vereidigt worden ist.

 

    Die Eidesleistung entfällt nach Art. 27 Abs. 4 des Gesetzes über Kommunale

    Wahlbeamte – KWBG-, wenn der Beamte im Anschluss an seine Amtszeit wieder in

    ein Amt beim gleichen Dienstherrn gewählt wird.

 

    Die Eidesformel lautet:

 

    „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der

    Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte

    Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“  

 

    Da Herr Bauer Robert bereits während der letzten Wahlperiode 2. Bürgermeisterin

    war brauchte er diesen Eid nicht abzulegen.

 

 

8. Geschäftsordnungsbeschluss über die weiteren Vertreter des Bürgermeisters

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat hat einen Beschluss zu fassen, inwieweit ein oder mehrere weitere

    Vertreter im Falle der gleichzeitigen Verhinderung der Bürgermeister bestellt

    werden.

    In der bisherigen Regelung (§ 16 GeschO-Brand) wurde der 1. Bürgermeister vom

    2. Bürgermeister und bei dessen Verhinderung vom 3. Bürgermeister vertreten. Bei

    einer gleichzeitigen Verhinderung von 1. 2. und 3. Bürgermeister, wurde der

    1. Bürgermeister vom Dienstältesten Gemeinderatsmitglied vertreten.

    Es besteht auch die Möglichkeit, ein, oder mehrere Gemeinderatsmitglieder, im Falle

    der Verhinderung von 1. 2. und 3. Bürgermeister, namentlich zu benennen.

 

    Beschluss:    13: 0  

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt: Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung

    der Bürgermeister bestimmt der Gemeinderat das Dienstälteste

    Gemeinderatsmitglied mit der Vertretung.

 

 

9. Geschäftsordnungsbeschluss über die einstweilige Geltung der Regelungen der  

    bisherigen Geschäftsordnung.

 

    Sachverhalt:

 

    Es wurde jüngst bei einem Seminar an der Fachhochschule in Hof angeraten, aus

    Gründen der Klarheit möglichst per Beschluss – und nicht nur stillschweigend – die

    Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung bis zum Erlass der neuen

    festzulegen.

 

    Beschluss:    13: 0  

 

    Die bisherige Geschäftsordnung des Gemeinderates Pullenreuth gilt – außer für die

    Ausschüsse und vorbehaltlich der in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse- bis zum

    Erlass der neuen Geschäftsordnung weiter.

 

    Ein Neuvorschlag der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde

    Pullenreuth ist in der nächsten GR-Sitzung am 27.05.2014 auf der Tagesordnung.

 

 

10. Geschäftsordnungsbeschluss über die Besetzung

      - der gemeindlichen Ausschüsse

      - der Gemeinschaftsversammlung der VG-Neusorg

      - der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes der Grundschule

        Fichtelnaabtal

      - der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes der Mittelschule  

        Fichtelnaabtal

      - der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes für die Unterhaltung der

        Gewässer III. Ordnung

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth musste sich entscheiden, nach welchem Verfahren er

    die Ausschüsse berechnet haben will. Dieses Verfahren wird in die

    Geschäftsordnung aufgenommen.

    In der Anlage befanden sich eine Gegenüberstellung der Berechnung nach d`Hondt

    und Hare Niemeyer.

    Die Mustergeschäftsordnung des BayGT sieht das Verfahren nach Hare/Niemeyer

    vor.

    Es ist auch möglich, statt eines Losentscheids im Falle der gleichen

    Verteilungsziffer auf das Stimmenergebnis der Kommunalwahl zurückzugreifen.

    Demnach erhält diejenige Gruppierung den Vorzug, die bei der Wahl absolut die

    meisten Stimmen erhielt.

    Außerdem muss er festlegen, mit wie vielen Mitgliedern er die verschiedenen

    gemeindlichen Ausschüsse besetzen will.

 

    Bei den Verbänden (außer der VGem-Versammlung) ist regelmäßig der

    1. Bürgermeister sog. geborenes Mitglied (nur mit seinem Einverständnis kann er

    durch eine andere Person in der Verbandsversammlung ergänzt werden; was aber

    schon aus Verwaltungspraktikabilitätsgründen wenig sinnvoll sein wird).

    Die sog. gekorenen (= zu wählenden) Mitglieder in einer Verbandsversammlung

    müssen dagegen nicht einmal Mitglied des Gemeinderates sein.

 

    Besetzung der Gemeinschaftsversammlung

 

    Die Besetzung der Gemeinschaftsversammlung durch Mitglieder aus dem

    Gemeinderat Pullenreuth hat ebenfalls nach dem in der Geschäftsordnung

    ausgewählten Verfahren zu erfolgen.

    Wie bei der Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse ist auch bei der Besetzung

    der Gemeinschaftsversammlung der Gemeinderat an die Vorschläge der jeweiligen

    Parteien oder Wählergruppen gebunden. Die Gemeinde Pullenreuth hat gemäß

    Art. 6 Abs. 2 VGemO neben dem 1. Bürgermeister 2 Mitglieder in die

    Gemeinschaftsversammlung zu entsenden.

    Die weiteren Bürgermeister vertreten den 1. Bürgermeister (geborene Stellvertreter).

   

    Besetzung der Schulverbandsversammlung der Schulverbände Grundschule und

    Mittelschule Fichtelnaabtal

 

    Die Schulverbandsversammlung besteht aus dem 1. Bürgermeister (geborenes

    Mitglied) der am Schulverband beteiligten Gemeinde. Bei Gemeinden, aus denen

    mehr als 50 Schüler die Verbandsschule besuchen, wird ein zusätzlicher Vertreter

    als weiteres Mitglied vom Gemeinderat bestellt. Dies erfolgt durch

    Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates. Der Gemeinderat ist hier an keinen

    Parteienproporz gebunden. Die Besetzung muss jährlich zum Stichtag (01.10.)

    überprüft werden. Sofern überzählige Mitglieder in der Schulverbandsversammlung

    sind, müssen diese vom Gemeinderat abberufen werden. (Art. 9 Abs. 3 und 4

    BaySchFG). Derzeit sind 51 Schüler aus der Gemeinde Pullenreuth im

    Grundschulverband zu verzeichnen. Damit steht der Gemeinde hier neben dem

    Bürgermeister ein weiteres Mitglied zu (beim Mittelschulverband hingegen wegen zu

    geringer Schülerzahl nicht).

 

    Besetzung des Zweckverbandes für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung

 

    In den Zweckverband ist nur der 1. Bürgermeister als geborenes Mitglied zu

    entsenden. So schreibt es die aktuelle Verbandssatzung vor.

 

    Beschluss 1:     13:0

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt, dass die Ausschüsse; Bau- und Umwelt,

    Haupt- und Finanz sowie der Rechnungsprüfungsausschuss künftig aus fünf

    Mitgliedern bestehen werden. 

 

    Beschluss 2:     13:0

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt, dass für die Berechnung der Sitzverteilung

    für die genannten Ausschüsse das Hare/Niemeier Verfahren angewendet wird.

 

 

    Zusammenfassender Beschluss 3:    12: 1    (GR Stefan Plannerer stimmte gegen

                                                                                 den Beschlussvorschlag)

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt für die Berechnung der Sitzverteilung in

    den Ausschüssen das Hare/Niemeier-Verfahren. Bei der gleichen Verteilungsziffer

    wird auf die Stimmenanzahl der Gruppierung bei der Kommunalwahl

    zurückgegriffen.

 

    Der Bau- und Umweltausschuss besteht aus fünf Mitgliedern.

    Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus fünf Mitgliedern.

    Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern.

 

 

11. Besetzung:  - der Gemeinschaftsversammlung der VG-Neusorg;

                            - der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes der;

                              Grundschule Fichtelnaabtal

                            - der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes der;

                              Mittelschule Fichtelnaabtal

 

    Sachverhalt:

 

    Bei der Besetzung der Ausschüsse und Verbandsversammlungen war zu beachten,

    dass für die Mitglieder auch Vertreter zu benennen sind. Diese können einzeln für

    jedes Mitglied benannt werden, oder in einer festgelegten Reihenfolge für jede

    Gruppierung (so empfiehlt es auch die Verwaltung). Das hat den Vorteil, dass der

    erste Vertreter wahrscheinlich öfters zum Zuge kommt und sich mit der Materie

    besser auskennt.

 

    Besetzung der Gemeinschaftsversammlung

 

    Die Besetzung der Gemeinschaftsversammlung durch Mitglieder aus dem

    Gemeinderat Pullenreuth hat nach dem ausgewählten Verfahren (vorheriger

    Beschluss) zu erfolgen. Es ist bei der Besetzung der Gemeinschaftsversammlung

    der Gemeinderat an die Vorschläge der jeweiligen Parteien oder Wählergruppen

    gebunden. Die Gemeinde Pullenreuth hat gemäß Art. 6 Abs. 2 VGemO neben dem

    1. Bürgermeister 2 Mitglieder in die Gemeinschaftsversammlung zu entsenden. Die

    weiteren Bürgermeister vertreten den 1. Bürgermeister (geborene Stellvertreter).

 

    Besetzung der Schulverbandsversammlung der Schulverbände Grundschule und

    Mittelschule Fichtelnaabtal

 

    Die Besetzung des Grundschulverbandes mit einem weiteren Mitglied neben dem 1.

    Bürgermeister erfolgt durch Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates. Der

    Gemeinderat ist hier an keinen Parteienproporz gebunden.

 

    Beschluss:   13:0     

 

    Der Gemeinderat beschließt die Bestellung von folgenden Mitgliedern in folgende

    Verbände:

 

    Gemeinschaftsversammlung:

 

    Mitglied der CSU:    GR Robert Bauer,

    Stellvertreter:           GR Norbert Saar

 

    Mitglied der UWG:   GR Stephan Heindl

    Stellvertreter:           GR Hecht Markus

 

    Schulverband Grundschule

 

    Mitglied der Gemeinde Pullenreuth:   GR Hecht Markus,

    Stellvertreterin:                                     GRtin Christa Bayer

 

 

12. Neubestellung/Wiederbestellung des Eheschließungs- Standesbeamten

 

    Sachverhalt:

 

    Die Bestellung von Bürgermeistern, deren Aufgabenbereich auf die Vornahme von

    Eheschließungen beschränkt ist, erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit, also

    nach Ablauf der Wahlperiode. Das bedeutet, dass für die zu

    Eheschließungsstandesbeamten bestellten Bürgermeister mit Ablauf des 30.04.2014

    die Bestellung erlischt.

    Der GR beschließt, wer zum Eheschließungsstandesbeamten ernannt werden soll.

    In der Regel ist dies der 1. Bürgermeister. Darüber hinaus werden die

    Eheschließungsstandesbeamten zusätzlich von der Verwaltungsgemeinschaft

    Neusorg bestellt. Dies erfolgt in der ersten Sitzung der Gemeinschaftsversammlung.

 

    Beschluss:    13: 0  

 

    Herr 1. Bürgermeister Hubert Kraus wird zum Eheschließungsstandesbeamten der

    Gemeinde Pullenreuth bestellt und für die Gemeinschaftsversammlung

    vorgeschlagen.

 

 

13. Informationen

 

    Der Bgm. Informierte darüber, dass er künftig täglich von 8.00 – 10.00 Uhr und

    Mittwochs von 14.00 – 16.00 Uhr im Rathaus anzutreffen sein wird.

    Erreichbar ist er auch über die bisherige Handy Nummer des 1. Bürgermeisters.

 

 

14. Anfragen

 

    - GR Stephan Heindl fragte nach, ob sich in der Sache Dorferneuerung Trevesen

      etwas bewegt. Er habe seit langer Zeit immer wieder ohne Erfolg versucht die für

      uns zuständige Frau Huberta Bock am ALE, in Tirschenreuth zu erreichen.

 

      Bgm. Kraus konnte diese Erfahrung bestätigen da es Ihm und der Verwaltung

      genauso erging und Frau Bock einfach nicht erreichbar war. Die Gemeinde müsse

      nun einen Antrag auf Dorferneuerung stellen. Man werde dies auch nicht aus den

      Augen verlieren.

 

   -  GR Stephan Heindl machte nun den Versuch einen weiteren Antrag mündlich und

      unbürokratisch zu stellen. Dies war in der Vergangenheit auf Grund der Sturheit

      des ehemaligen Bgm. Pirner nicht möglich.

      So beantragte Heindl, nachdem sich Anwohner in diesem Bereich bereits an

      GR Hans Wopperer und an Ihm gewendet hatten, eine

      Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für Trevesen, Ortseinwärts von

      Kautzenhof her kommend. 

 

      Bgm. Kraus sicherte eine unkomplizierte Behandlung diese Antrages zu. Er werde

      sich umgehend darum kümmern.

 

      GR Stephan Heindl bedankte sich bei Bgm. Kraus dafür, dass der Pressevertreter

      künftig die Sitzungsvorlagen schon während der Beratung der

      Tagesordnungspunkte vorliegen hat. Diese erleichtere dessen Arbeit enorm.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau König Kathrin (Schriftführer)

                                        Herr Stefan Roth (VG-Geschätsstellenleiter)

                                        Herr Pichlmaier vom Büro Corwese GmbH, Seefeld

                                        (in der nicht öffentlichen Sitzung zu TOP 1)

                                                                                                                           

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Frau Kraus Silvia und Tochter Hannah, Pullenreuth

Herr Spörrer Johann, Pullenreuth

Herr Gärtner Dietmar und Frau Christine, Pullenreuth

Frau Ritter Irene, Pullenreuth

Herr Nickl Egid, Pullenreuth

Herr Scherm Achim, Lochau

Herr Schlicht Wolfgang, Lochau

Herr Kellner Siegfried, Pullenreuth

Herr Spörrer Christian, Pullenreuth

Herr Bayerl Martin, Pullenreuth

Herr Spörrer Alexander, Pullenreuth

u.a.

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:       Beginn: Im Anschluss an die öffentliche GR-Sitzung

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO

    (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 5 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 1 und TOP 4 ordentlich

    der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

  

1. Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der

    Gemeinde Pullenreuth im Rahmne der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von

    Hochgeschwindigkeitsnetzen;

    Hier Erschließungsgebiet „Schindellohe – Pullenreuth – Lochau – Trevesen“

 

    Sachverhalt:

 

    Die Gemeinde Pullenreuth hat mit Bekanntmachung vom 07.01.2014 auf der Online-

    Plattform www.schnelles-internet.bayern.de zur Abgabe von Teilnahmeanträgen im

    Auswahlverfahren zur Suche eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines

    NGA-Netzes im Erschließungsgebiet „Schindellohe-Pullenreuth-Lochau-Trevesen“

    aufgefordert.

    Nach Auswertung der form- und fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge   

    wurden folgende Anbieter zur Angebotsabgabe bis 24.03.2014 – 12.00 Uhr

    aufgefordert:

 

    - Deutsche Telekom, Nürnberg

    - p² systems GmbH, Kinding

    - amplus AG, Teisnach

 

    Zur Öffnung der Angebote am 24.03.2014 – 12.00 Uhr – Rathaus Neusorg

    (Sitzungssaal) lagen folgende 2 Angebote vor:

 

    - Deutsche Telekom, Nürnberg

    - amplus AG, Teisnach

 

    Es ergab sich folgende ungeprüfte Bieterreihenfolge:

 

    1. Deutsche Telekom, Nürnberg

    2. amplus AG, Teisnach

 

    Die abschließende gutachterliche Bewertung wurde von Herr Pichlmaier vom Büro

    Corwese GmbH, Seefeld in der Gemeinderatssitzung vortragen.

 

    Im Haushalt 2014 der Gemeinde Pullenreuth sind hierfür Kosten eingeplant.  

    Durch die Einplanung dieser Mittel im Haushalt 2014 und dem    

    Ausschreibungsergebnis ist die Durchführung der Maßnahme finanziell

    gewährleistet.

 

    Sie vermissen an dieser Stelle sicherlich die genauen Zahlen über Angebot und

    Förderung sowie den Eigenanteil der Gemeinde. Hierzu wurden wir vom

    zuständigen Sachbearbeiter Herrn Achim Scherm gebeten diese noch nicht zu

    veröffentlichen da es besser wäre dazu erst noch die benötigte Zustimmung der

    Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der formellen Zustimmung der

    Bewilligungsbehörde der Regierung der Oberpfalz abzuwarten. Wir versichern ihnen   

    dies zu gegebener Zeit nachzuholen.

 

    Auf Nachfrage teilte Herr Achim Scherm mit, dass durchaus mit einen Baubeginn in

    etwa 5 – 6 Monaten gerechnet werden könne, vorausgesetzt die zuständigen

    Bewilligungsbehörden stimmen dem Antrag auf Förderung zu. Der Gemeinderat und

    der Sachbearbeiter der VG Herr Achim Scherm Pullenreuth geht davon aus.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Durchführung der Maßnahme

    „Breitbandausbau in der Gemeinde Pullenreuth im Rahmen der Richtlinie zur

    Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Erschließungsgebiet

    “Schindellohe-Pullenreuth-Lochau-Trevesen.“

 

    Auf der Grundlage der gutachterlichen Bewertung des Büros Corwese GmbH,

    Seefeld vom MM2014 wird das Angebot der Telekom Deutschland GmbH, Nürnberg

    vom 10.03.2014  zum Ausbau ausgewählt.

    Es wird beabsichtigt mit der Telekom Deutschland GmbH, Nürnberg einen

    Kooperationsvertrag abzuschließen.

    Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum   

    Kooperationsvertrag und der formellen Zustimmung der Bewilligungsbehörde

    (Regierung der Oberpfalz).

 

 

4. Wasserversorgung Pullenreuth; Neubau eines Druckunterbrecherschachtes im

    Ortsteil Neuhof;

    Hier: Kostengegenüberstellung und Auftragsvergabe

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am

    08.04.2014 folgenden Beschluss:

 

    „Das Ing.-Büro Bau-Technik König, Neusorg wird beauftragt, mit der Fa.

    Etertup/Hawle Kontakt aufzunehmen um zu erfragen, ob das vorliegende Angebot

    mit den beinhalteten Preisen noch aufrechterhalten wird. Falls dies der Fall ist, soll

    mit der Fa. Betonteile Wolf, Neusorg verhandelt werden, ob auf den ergangenen

    Auftrag ohne Entschädigung verzichtet wird.“

 

    Auf ein beiliegendes Schreiben des Büros Bau-Technik-König, Neusorg vom

    25.04.2014 wurde verwiesen.

    Nach Rücksprache mit Herrn Fraunholz von der Firma Wolf GmbH, Neusorg würden

    bei einer Stornierung des Auftrages für den Betonschacht keine Aufwands- bzw.

    Entschädigungskosten anfallen.

     

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth hebt die Auftragsvergabe für einen

    Druckunterbrecherschacht in Neuhof (Betonschacht) an die Firma Wolf GmbH,

    Neusorg zum geprüften Angebotspreis von 10.495,80 € (brutto) auf.

 

    Die Errichtung des Druckunterbrecherschachtes (Kunststoffschacht HD-PE) wird an

    die Firma Hawle Armaturen GmbH, 83395 Freilassing zum geprüften Angebotspreis

    von 29.702,40 € (brutto) vergeben.

 

    Die Verwaltung wird beauftragt, die zu erwartenden Mehrkosten in einem

    1. Nachtragshaushalt 2014 zu veranschlagen.